Verordnung Zur Bezeichnung Der ALS Einkommen Geltenden Sonstigen Einnahmen Nach 21 Abs. 3 Nr. 4 Des Bundesausbildungsforderungs- Gesetzes (Bafog-Einko

Bok
Text der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsfrderungsgesetzes (BAfG-EinkommensV).